Die Anträge der Fahrtkostenrückerstattung mit Frist 31.10.2018 gelten nicht mehr. Die neuen Anträge haben wir auf der Homepage unserer Schule eingestellt (auch im Sekretariat und Bibliothek erhältlich).
Schüler der Klasse 12 müssen bis 30.09.2018 ihren Antrag auf Fahrtkostenrückerstattung für das Schuljahr 2017/2018 eingereicht haben (Achtung! Da muss der Antrag im Schulverwaltungsamt des Saalekreises eingegangen sein).
Für Schüler der Klasse 11 im Schuljahr 2018/19 ist Frist der Abrechnung dann der 30.09.2019.
Durch das Schulverwaltungsamt wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Anträge auf Rückerstattung von Fahrtkosten, die nach dem 30.09.2018 im Amt eingehen, abgelehnt werden müssen!
Die Anträge der Fahrtkostenrückerstattung mit Frist 31.10.2018 gelten nicht mehr. Die neuen Anträge haben wir auf der Homepage unserer Schule eingestellt (auch im Sekretariat und Bibliothek erhältlich).
Schüler der Klasse 12 müssen bis 30.09.2018 ihren Antrag auf Fahrtkostenrückerstattung für das Schuljahr 2017/2018 eingereicht haben (Achtung! Da muss der Antrag im Schulverwaltungsamt des Saalekreises eingegangen sein).
Für Schüler der Klasse 11 im Schuljahr 2018/19 ist Frist der Abrechnung dann der 30.09.2019.
Durch das Schulverwaltungsamt wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Anträge auf Rückerstattung von Fahrtkosten, die nach dem 30.09.2018 im Amt eingehen, abgelehnt werden müssen!